Das Bundesverfassungsgericht hat einstimmig das Betreuungsgeld gestoppt, das 2013 auf Initiative vor allem der CSU eingeführt worden ist. Begründung der Entscheidung:
"Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld."
Das BuVerfGericht hat nicht inhaltlich zum Betreuungsgeld Stellung genommen.
Betreuungsgeld: Bundesländer, nicht der Bund ist zuständig
Das Bundesgesetz zum Betreuungsgeld ist nichtig, da verfassungswidrig, entschied heute das Bundesverfassungsgericht
(Quelle: Live-Übertragung der Urteilsverkündung).
"Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden."
Quelle: Pressemitteilung des BuVerfGerichts vom 21.7.2015
Für diese Leistung Betreuungsgeld, wenn der Gesetzgeber sie will, sind nach Grundgesetz die Bundesländer zuständig, NICHT der Bund. Diese Entscheidung ist im Senat einstimmig ergangen. Die
Bundesländer können jedoch, wie bereits in Bayern angekündigt, als Bundesland ein solches Betreuungsgeld durch Ländergesetz einführen.
Bayern will sofort Betreuungsgeld einführen
Das Gesetz zum Betreuungsgeld, in der Politik und der Gesellschaft stets heftig umstritten und von der CSU zum "Markenkern" der eigenen Familienpolitik erklärt, ist von den
Fraktionen CDUCSU und FDP in der vorherigen Legislaturperiode beschlossen worden. Die bayerische CSU hatte bereits in der Koalitionsvereinbarung 2009 auf der Einführung eines
"Betreuungsgeldes" bestanden, dem SPD, CDU und später FDP zustimmten.
Das Betreuungsgeld, von manchen "Herdprämie" genannt, war und ist in der Politik und in der Gesellschaft umstritten wie wenige Themen. Bei den Parteien im Bundestag: die CSU ist massiv dafür, die CDU gespalten, SPD, Grüne, Linke und auch die FDP (zur Zeit nicht im Bundestag vertreten) sind voll oder eher dagegen, ebenso Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und viele Sozialverbände.
Das Bundesland Hamburg hatte Zweifel, ob der Bund für ein Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes überhaupt zuständig ist und hatte aus diesem Grund vor mehr als zwei Jahren Klage gegen das Gesetz "in Karlsruhe" beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Heute am 21. Juli 2015 hat dazu das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet.
Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat erhalten auf Antrag jene, die ihr Kind bis zum Alter von drei Jahren nicht in einer staatlichen oder staatlich bezuschussten Einrichtung unter bringen.
Kritiker des Betreuungsgeldes argumentieren, das Betreuungsgeld halte Mütter ab von beruflicher Arbeit bzw. schnellem Wiedereinstieg in den Beruf. Und es schade den
Kindern aus bildungsfernen Familien, die dringend Entwicklungsunterstützung im frühen Alter brauchen, vor allem frühkindliche Sprachförderung.
Um Wahlfreiheit für die Eltern geht es der bayerischen CSU und weiteren Befürwortern beim Betreuungsgeld.
Bestandsschutz für Bezieher von Betreuungsgeld
Ab sofort besteht kein Anspruch mehr auf das Betreuungsgeld.
Das Bundesfamilienministerium hat den betroffenen Familien "Vertrauensschutz" zugesichert: Niemand muss bezogenes Betreuungsgeld zurück zahlen, bereits bewilligte Anträge werden weiter
gezahlt.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will dafür nach einer Übergangslösung suchen.
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer will eine weitere finanzielle Unterstützung des Bundes an die Bundesländer für das Betreuungsgeld. Die meisten Politiker wollen die im Haushalt für das Betreuungsgeld eingeplanten Gelder in den weiteren Kita-Ausbau und bessere Kinderbetreuung und Kinderförderung investieren, nicht die jetzt frei werdenden Gelder allgemein und ohne Auflagen dem Finanzministerium überlassen.
Texte und Fotos: Helga Karl 21.07.2015 Kieznetzwerk-Berlin KNB KNBerlin
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